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BEI BRÜCKENMODELLEN

Rentennahe Beschäftigte mit einem Angebot für ein Altersteilzeit- oder Brückenmodell interessiert neben der Nettoauszahlung der Abfindung sowie der sozialen Absicherung vor allem die Betrachtung des Zeitraums zwischen Beendigung des Arbeitsverhältnisses und Eintritt in die Rente. Sie stellen sich die Frage nach ihrer sozialen Absicherung, wenn sie keine neue Arbeitsstelle finden und sorgen sich um die Höhe des Rentenanspruchs vor allem, wenn ein vorzeitiger Renteneintritt im Raum steht.

Unsere Steuer- und Sozial­ver­sicherungs­experten beraten die Beschäftigten intensiv zu diesen Themen. Die Steuerexperten zeigen in Rahmen eines Finanzplans die Nettozahlungsströme über den gesamten Zeitraum vom Aus­scheiden bis zum Renteneintritt auf.

Unsere Rentenberater geben Hinweise zur Optimierung der sozialen Absicherung insbesondere im Hinblick auf Arbeitslosengeld I und Krankenversicherung. Im Zusammenspiel der Experten werden die Effekte des Ausscheidens sowie des vorzeitigen Rentenbezugs auf die Rentenhöhe – brutto und netto – simuliert und aufgezeigte Optimierungsstrategien finanziell bewertet. Diese Informationen münden in eine detaillierte schriftliche Dokumentation der sozialversicherungsrechtlichen As­pek­te sowie der Netto­auszahlungsströme (Finanzplan).

Auch bei dieser Beratung werden im Vorfeld Informationen wie unter anderem eine detaillierte Renten­auskunft angefordert, die Grundlage unserer Beratung sind.

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