Kurfürstenanlage 36
69115 Heidelberg
KONTAKT
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© 2022 shp tax & benefits GmbH Steuerberatungsgesellschaft
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Auch im Falle des gleitenden Ruhestandes von älteren Beschäftigten bieten wir interessante Lösungen mit Transparenz und gestalterischen Optimierungsmöglichkeiten für alle Beteiligten. Ob es um Aufstockungsbeträge innerhalb gesetzlicher Altersteilzeitmodelle geht und deren steuerliche Bewertungen oder um neue, kreative Ansätze bei der Gestaltung von eigenen betrieblichen Vorruhestandsmodellen mit Brutto- oder Nettozusagen für eine bestimmte Laufzeit. Das Zusammenspiel von Sozialversicherungsrecht und Steuerrecht bietet hierbei interessante Lösungsansätze.
Sprechen Sie uns gern an.
Im Rahmen von Newplacement Beratungen erhalten die Beschäftigten professionelle Hilfe zur beruflichen Neuorientierung bis zum Eintritt in ein neues Arbeitsverhältnis.
Wir arbeiten beim Placement und bei der Rekrutierung neuer Mitarbeitender mit unserem Kooperationspartnern von LHH seit Jahren vertrauensvoll und erfolgreich zusammen. Insbesondere ein Mix von verschiedenen Instrumenten ist aus unserer Erfahrung ein wesentlicher Erfolgsfaktor bei Personalveränderungsprozessen.
Transfergesellschaften verfolgen den Zweck, einen von Arbeitslosigkeit bedrohten Beschäftigten innerhalb von maximal zwölf Monaten für ein neues Beschäftigungsverhältnis vorzubereiten und zu qualifizieren. Für das Unternehmen ist dies vorteilhaft, weil ein Wechsel in eine Transfergesellschaft ohne Einhaltung von Kündigungsfristen erfolgen kann. Die Beschäftigten wiederum gewinnen Zeit, um sich umfassend und sozial abgesichert auf ihre berufliche Neuorientierung zu konzentrieren.
Für Transfermaßnahmen und die Nutzung einer Transfergesellschaft arbeiten wir mit unseren Kooperationspartnern von LHH seit Jahren vertrauensvoll und erfolgreich zusammen.
Im personellen Veränderungsprozess spielt Rechtssicherheit eine sehr entscheidende Rolle. Betriebliche Regelungen müssen für alle Beteiligten klar definiert sein. Das gilt für Betriebsänderungen als auch für reine Freiwilligenprogramme. Unsere Kooperationsrechtsanwälte unterstützen Unternehmen in diesem Zusammenhang bei sämtlichen kollektiv- und individualarbeitsrechtlichen Fragestellungen, z.B. bei der Konzeption von Interessenausgleichen und Sozialplänen oder der Erstellung von Dienst- bzw. Betriebsvereinbarungen
In Einzelfällen möchten Unternehmen ihre Beschäftigten bei der Gründung eines eigenen Unternehmens unterstützen. Als zusätzliches Beratungsangebot begleiten wir Ihre Beschäftigten bei der Unternehmensgründung. Wir sind bei der Erstellung von Businessplänen behilflich und zeigen auf, wie Fördermittel und der Existenzgründungszuschuss nach § 57 SGB III von der Arbeitsagentur erlangt werden können und wie optimal mit Bank und Finanzamt kommuniziert wird. Wir begleiten den Existenzgründer über einen zuvor festgelegten Zeitraum.